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Schlösser-Stiftung schränkt Fotorechte ein

Das Recht aufs Panorama

www.pro-panoramafreiheit.de 

Schlechte Nachricht für alle AGD Mitglieder, die am Sonnabend nach der Mitgliederversammlung im März in Potsdam beim gemeinsamen Spaziergang Fotos vom Schloss Sanssouci gemacht haben: Für das private Fotoalbum sind die Fotos geeignet; die Nutzung durch Dritte für kommerzielle Produkte oder Kundenprojekte will die staatliche Stiftung „Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ jetzt jedoch unterbinden.

Wie der Deutsche Journalisten Verband (DJV) mitteilte, habe die Staatsstiftung bereits eine Unterlassungsklage gegen eine Berliner Fotoagentur eingereicht, die Bilder von den Schlössern anbietet. Nicht nur solle die Agentur den Vertrieb dieser Fotos einstellen; die Stiftung möchte Auskunft über die bereits erfolgten Nutzungen erhalten und fordere Schadensersatz und Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro.

Schon seit 1998 schreibt eine „Foto- und Film-Richtlinie“ der Stiftung fest, dass alle nicht privat genutzten Aufnahmen von stiftungseigenen Baudenkmälern und der Gartenanlagen der Genehmigungspflicht der Stiftung unterliegen – gegen Nutzungsentgelte. Ausgenommen sind Aufnahmen von Baudenkmälern und Werken, „die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden“, wie es im Paragraphen 59 des Urheberrechtsgesetzes festgeschrieben ist. Diese „Panoramafreiheit“ scheint jetzt akut gefährdet.

Denn nicht nur will die Preußen-Stiftung selber Fotos vermarkten, sie will auch anderen ähnliche Aktivitäten verbieten. Dass der Staat Freien Künstlern und Publizisten sowie Unternehmen Konkurrenz machen – ja, sie sogar ausschalten – möchte, bringt den Interessensverband der deutschen Journalisten auf die Palme. Der DJV titelt „Preußenstiftung will Fotografie verstaatlichen“. Das Argument der Stiftung, aufgrund der knappen öffentlichen Gelder auf die Vermarktung und Lizenzierung „heutzutage mehr denn je“ angewiesen zu sein, kritisiert die Journalisten-Gewerkschaft heftig: „Mit dem gleichen Argument könnte der Staat freilich auch auf die Idee kommen, in den Kasernen der Bundeswehr Waffenhandlungen […] anzubieten.“

In der Tat ein seltsames Argument, das der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln ist. Wenn allein wegen der aktuellen Haushaltslage Rechte der Bürger beschnitten werden, sollte das nicht hingenommen werden. Der DJV hat eine Protestseite im Internet bereitgestellt: www.pro-panoramafreiheit.de

Das Vorgehen der Berlin-Brandenburger Schlosshüter ist in mehrfacher Hinsicht fragwürdig. Die Stiftung verfolgt das Ziel, über Historie Preußens zu informieren und das Kulturerbe zu bewahren. Durch eine Monopolisierung der Fotorechte sowie der Verfolgung von in der Vergangenheit genutzten Fotos kommt die Stiftung diesem Ziel nicht näher. Künstlerisch betrachtet wäre die „Staatsfotografie“ eine Verarmung der Kunst. Denn jeder Fotograf findet „sein“ Motiv, jeder Fotodesigner sucht einen anderen Zugang und dadurch auch eine eigene, neue Form.

Das Vorgehen der Stiftung „Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ ist ein Angriff auf die Panoramafreiheit. Denn ist nicht jeder öffentliche Park, der noch dazu von einer staatlichen Einrichtung verwaltet wird, ein Ort im Sinne des §59 des Urhebergesetzes? Die Mütter und Väter des geltenden Urhebergesetzes haben bestimmt nicht an die zweifelhafte Findigkeit moderner Stiftungsmitarbeiter gedacht.

Begleitet wird das Vorgehen der Schlösser-Stiftung durch zwei weitere diskussionswürdige Vorstöße gegen die bisher geltende Panoramafreiheit: Zum einen hat die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ gefordert, die seit 1907 geltende Panoramafreiheit einzuschränken und den Urhebern durch weitere Nutzungsentgelte zusätzliche Einnahmen zu sichern. Zum anderen spricht sich der Deutsche Kulturrat in einer Pressemeldung von April dafür aus, dass die „gewerbliche Verwertung von Kunstwerken im öffentlichen Raum vergütungspflichtig“ wird. Justizministerin Brigitte Zypries hat dem Deutschen Kulturrat bereits mitgeteilt, dass sie diesem Ansinnen folgen möchte.

Die Enquete-Kommission hat ihre Forderung nach Aufhebung der Panoramafreiheit allerdings wieder eingeschränkt: Fotos von Bauwerke sollten von der Vergütungspflicht ausgenommen werden. Ansonsten wäre jedes gewerblich genutzte Foto des Brandenburger Tors, des Bundeskanzleramts oder des Reichstages entgeltpflichtig – und das wäre ein Bärendienst für die Demokratie.

bb