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Allianz deutscher Designer (AGD) e. V.

Anschrift

Steinstraße 3, 38100 Braunschweig, Telefon: +49 (0)531.16757, Telefax: + 49 (0)531.16989, Internet: http://www.agd.de

Neues beim nachhaltigen Design

Design Thinking, eine Broschüre zum Green Fashion Design und Booksharing [hier ...]

Arbeitssicherheit in Designbüros

Informationen von Lutz Gathmann, Sicherheitstechniker und AGD Designer [hier …]

zwei|viertel ist da

Design und Kriminalität – spannend, brisant und hart am Leben. Wir freuen uns auf Schlagabtausch im Forum.

RUHRPOST 2010 – die Ausstellung

Ein Experiment der AGD, eine Aufgabe an alle Welt: Gestaltet eine Postkarte und schickt diese in die fiktive Stadt RUHR. Die Ergebnisse sind jetzt in Dortmund zu sehen [mehr...]

VIDA Paper Design Award 2010

Care affair 3. Yvonne Adams und Jens Mennicke

Der Award wird zum 4. Mal ausgeschrieben, Boris Kochan erweitert die Jury, das Preisgeld beträgt 10.000 Euro und die Preise werden am 30. September auf der AGD Jahrestagung verliehen. [mehr...]

 

Künstlersozialkasse

Es gibt keinen Unterschied bei den Abgaben für Kreative in unterschiedlichen Gesellschaftsformen

Entgegen anders lautenden Behauptungen ist nicht nur für freiberufliche Gestalter eine Abgabe an die KSK fällig; der Auftraggeber muss immer Abgaben bezahlen – auch für Gestalter, die in einer GmbH, einer Limited oder AG beschäftigt sind.

Entweder er zahlt seine Abgabe (5,1 % in 2007) für die künstlerische/publizistische Leistung direkt an die KSK oder die GmbH entrichtet die Abgabe für ihn und wird sie entsprechend (4,9 % in 2008) in ihre Vergütungen einkalkulieren.

Das Bundessozialgericht hat zwar festgestellt, daß eine juristische Person keine Kunst produzieren kann, folglich ist die Zahlung an die GmbH keine Zahlung an einen Künstler. In der GmbH sind aber Künstler angestellt (z.B. geschäftsführende Gesellschafter), ergo unterliegt das Gehalt der Abgabepflicht und muss von der GmbH an die KSK gemeldet werden!
(BSG-Urteil vom 16.04.1998 Az.: B 3 KR 7/97 R und BSG-Urteil vom 17.06.1999 Az.: B 3 KR 1/98 R)

Auch wichtig: Benutzt ein Webdesigner Fotos eines Foto-Designers für eine Internetseite, dann verkauft er dem Endverbraucher eine neue, da veränderte, künstlerische Leistung. Somit hat der Webdesigner als Verwerter der Fotos, als auch der Auftraggeber als Verwerter der Website jeweils die Künstlersozialabgabe auf Grund der anteilig geleisteten Vergütung zu zahlen.
Hierbei kann durchaus auch eine Doppelentrichtung entstehen.

Nur, wenn der Kunde selbst den Fotografen beauftragt und bezahlt (zugleich auch  Haftungsfrage), besteht für den Webdesigner keine Künstlersozialabgabe.

Durch den Prüfdienst der Rentenversicherung kommt endlich mehr Geld in die Künstlersozialversicherung, so dass die Abgabesätze sinken werden.

lh / cs

 

 

 

Verstärkt geprüft: KSK-Abgabepflicht für Unternehmen

Das 3. KSVG-Änderungsgesetz ist am 15.6.2007 in Kraft getreten.
Das bedeutet, dass die Betriebsprüfungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nun von der Künstlersozialkasse (KSK) auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übergegangen sind.

Die personell sehr viel stärker besetzte Deutsche Rentenversicherung wird über ihre Betriebsprüfungen hinaus zusätzliche Erhebungsbögen an bisher nicht von der Künstlersozialkasse erfasste Unternehmen verschicken. Innerhalb von vier Wochen wird sie eine Rückmeldung über die an selbstständige Künstler und Publizisten geleisteten Zahlungen fordern. Und zwar für die Kalenderjahre 2002 bis 2006!
 
Beispielsweise ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen hat sich bisher nicht bei der Künstlersozialkasse gemeldet und wird jetzt von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben und aufgefordert, für die vergangenen fünf Jahre Entgeltmeldungen abzugeben.
 
„Künstler beschäftigen wir nicht“, könnte die erste Reaktion lauten. Doch das ist oft ein Irrtum! Denn das Unternehmen hat Zahlungen geleistet an Webdesigner für den Internetauftritt, an Grafiker und Layouter für den Geschäftsbericht, an Fotografen für den Produktkatalog, an Designer für den Messestand-Entwurf, an Übersetzer für den Flyer, an das Kabarett-Ensemble und die Band beim Firmenjubiläum …
Gesetzlich geregelt ist „Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen.“

Da kommen schnell ein paar tausend Euro Honorar im Jahr zusammen. Darauf zahlt das Unternehmen (wie auch die AGD seit vielen Jahren) Abgaben an die KSK. Die Abgabesätze betrugen in den letzten fünf Jahren:

  • 2002: 3,8 %
  • 2003: 3,8 %
  • 2004: 4,3 %
  • 2005: 5,8 %
  • 2006: 5,5 %

Fazit: Sollte der Auftraggebers den Designer auf eine eventuelle Abgabepflicht seines werbungtreibende Unternehmens ansprechen, dann empfiehlt es sich, auf die Informationsschriften der KSK (Nr. 2 "Abgabepflicht bei der Verwertung von Designleistungen" oder Nr. 3 "Abgabepflicht von Werbeunternehmen" zu verweisen. Diese Informationen sind auch über das Internet www.kuenstlersozialkasse.de einzusehen.

Lutz Hackenberg

 

Neuordnung der Künstlersozialversicherung

Senkung des Abgabesatzes

Als für die KSV-Abgabe 2005 eine Erhöhung um 35% des Abgabesatzes von 4,3 auf 5,8 Prozent bekannt gegeben wurde, fanden sich 26 Verbände von KSV-Abgabepflichtigen Verwertern zu einem Aktionsbündnis zusammen, um die Künstlersozialversicherung künftig auf eine vertretbare Basis zu stellen und Gespräche mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales zu führen. Durch die Neuwahlen (am 18.9.05) stockte die Weiterarbeit an dem Thema. Das Ministerium richtete lediglich einen „Runden Tisch" über die Künstlersozialversicherung ein, an dem sowohl die Versicherten - wie auch die Abgabeseite beteiligt sind, der nur der Beratung und keinerlei Beschlussfassung dient. Für 2006 konnte die KSV-Abgabe von 5,8 auf 5,5 Prozent gesenkt werden.

Erst nach der Konstituierung des neuen Bundeskabinetts (am 22.11.05) konnte das Thema wieder aufgenommen werden und der neue Bundesminister für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, führte den Runden Tisch als Beratungsinstrument weiter. Die neue Regierung hat sich vorgenommen, die Künstlersozialversicherung zu reformieren. Ziel ist es laut Koalitionsvertrag, die Zahl der Versicherten durch eine „sachgerechte Beschreibung des Kreises der Begünstigten" zu begrenzen und die Abgabe nachhaltig zu senken. Gleichzeitig sollen potentiell abgabepflichtige Unternehmen ermittelt werden, die bisher der Abgabe nicht nachkommen. Durch die zwischenzeitliche Aufstockung des KSK-Mitarbeiterstabs wurden in den letzten Monaten bereits über 4.000 weitere Unternehmen überprüft. Nach der Künstlersozialabgabe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung für das Jahr 20075,1% betragen.

Desweiteren sind für die Künstlersozialversicherung weitere strukturelle Änderungen vorgesehen. Ein Referentenentwurf zur Änderung des KSVG sieht u.a. vor, den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung zur Erfassung des KSV-Abgabepflichtigen einzubinden und eine Einkommensüberprüfung der Versicherten einzuführen.

Lutz Hackenberg