Safety first
Die Elektronikversicherung: Änderungen im Gesetz
Seit 1.1.2008 gilt ein neues Versicherungsvertragsgesetz. Seitdem ist das so genannte Policenmodell abgeschafft. Das heißt konkret: Eine einfache Anmeldung und die anschließende Zusendung der Bedingungen mit der Versicherungspolice reichen nicht mehr. Alle Bedingungen müssen Antragstellern vor der Unterzeichnung vorliegen. An den eigentlichen Bedingungen ändert das nichts, nur das Verfahren, das zum Abschluss führt, ist anders.
Wichtig: Der Erhalt der Bedingungen muss bestätigt werden, bis dahin kommt der Versicherungsvertrag nicht zustande. Natürlich gibt es für diese Bestätigung jetzt auch ein Formular, Sie finden es auf der 2. Seite der Anmeldung zum Rahmenvertrag.
Aus der Erfahrung mit der Elektronikversicherung und den Anliegen der Antragsteller möchten wir noch ein paar kleine Missverständnisse aufklären:
- Es müsste eigentlich heißen: Büroelektronik-Versicherung. Kaffeemaschine und Staubsauger sind nicht versichert – auch wenn sie der Bewirtung der Kunden bzw. der Reinlichkeit des Ateliers dienen.
- Das Geld wird nicht sofort bezahlt, nachdem der Rechner kaputt oder verschwunden ist; die Versicherungsmühlen brauchen ein wenig Zeit. Legen Sie sich also – auch wenn Sie eine Elektronikversicherung haben – besser ein kleines Finanzpolster für Neuanschaffungen zu.
- Ihr Arbeitsausfall wird nicht ersetzt, allerdings die Aufspielung der Software auf dem neuen Rechner.
- Die Versicherung bezahlt auch fahrlässige Schäden! Es gilt dann allerdings der Wiederbeschaffungswert und nicht der Neuwert.
Darüber hinaus bleibt nur zu sagen: Alle Vorteile der Elektronikversicherung für AGD Mitglieder – s.u. – gelten noch immer.
Peter Höffner / cs
Alle aktuellen Formulare zum Download
Elektronikversicherung für AGD Mitglieder
Das Notebook wird geklaut, stürzt im Eifer des Gefechts zu Boden oder wird Opfer des noch unausgeschlafenen Designers, der seinen Morgenkaffee über den Kollegen Computer ergießt. In all diesen Fällen haben die Besitzer zumindest den materiellen Schaden – oder sie haben eine Elektronikversicherung. Diese sichert Computer und Peripherie, z.B. Bildschirm oder Drucker, ebenso wie die Fernsprechanlage, den Kopierer oder das Faxgerät.
Versichert sind Designerinnen und Designer ausdrücklich auch dann, wenn sie am Schaden selbst schuld sind: bei Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Handhabung, Bedienungsfehlern. Und versichert sind sie auch bei Vandalismus, Sabotage und Verschulden Dritter. Nicht versichert sind Daten, denken Sie also an ein Backup und bewahren Sie am besten eine Kopie an einem anderen Ort auf.
Mit dem Geld von der Elektronikversicherung können Sie das gestohlene oder beschädigte Gerät wirklich ersetzen. Denn nicht der Zeitwert des Gerätes ist versichert, sondern seine Wiederbeschaffung, z.B. Listenpreis zzgl. Versand, lediglich abzüglich eines Selbstbehalts von 150,- Euro.
Ein wenig Statistik: die Schadensursachen
Die Aufstellung des VVW Verlag Karlsruhe über Sach- und Vermögenssicherung bei Gewerbekunden zeigt: Einbruch ist viel seltener, als man denkt und über ein Drittel der Schäden sind die Folgen von Fahrlässigkeit.
36,77 % Fahrlässigkeit
22,22 % Überspannung und direkter Blitz
7,21 % Diebstahl
4,83 % Einbruchdiebstahl
0,70 % Leitungswasser
4,80 % sonstige Wasser/Flüssigkeiten
1,21 % Brand
0,78 % Elementarschäden
31,50 % sonstige Ursachen
Die Vorteile des aktuellen Angebots über die AGD
Die AGD hat mit dem Anbieter DBV Winterthur sehr günstige Konditionen vereinbaren können. Sie gelten ausschließlich für AGD Mitglieder.
- Der Mindestbetrag liegt bei 55 Euro im Jahr. Das ist ungefähr ein Drittel des marktüblichen Niveaus von 150 Euro aufwärts.
- Die minimale Versicherungssumme von 12.500 Euro liegt auf der Höhe des Absicherungsbedarfs der meisten Freiberufler.
- Auch außerhalb des Versicherungsortes, also z.B. des Büros oder Ateliers, wird eine Versicherungssumme von bis zu 3.750 Euro gezahlt. Genug zum Beispiel für ein Notebook, das auf dem Weg zur Arbeit, bei einer Präsentation oder Geschäftsreise zu Schaden kommt.
- Die vereinbarte Versicherung ist eine Pauschalversicherung, Sie müssen die Geräte nicht einzeln melden. Wichtig ist aber zu dokumentieren, dass es sie gibt. Hier sind Belege und Fotos nützlich.
- Die Abwicklung ist einfach und unbürokratisch. Sie können die Versicherung durch ein einseitiges Faxformular beantragen.
Noch Fragen?
Wenden Sie sich bitte an
nunc!
unabhängige Finanzberatung - Peter Höffner
Lösungen für Ihre finanzielle Sicherheit
7. Etage
Hohenstaufenring 30 - 32
50674 Köln
Tel.: 02 21 - 5 34 17 01
Fax: 02 21 - 5 34 18 82
Mobil: 01 79 - 5 93 21 49
Web: www.nunc-net.de
Email: hoeffner(at)nunc-net.de
Downloads:
Faxanmeldung zum Rahmenvertrag PDF
Angebotsinfo DBV PDF
Bedingungen ABE PDF
Klauselbogen Elektronik PDF






