Designer sind keine Rechtsberater
Designer wünschen sich zufriedene Kunden – und diese wünschen sich oft ein Rundum-Sorglos-Paket. Da besteht gelegentlich die Versuchung, dem Kunden Leistungen anzubieten, die ein Designer gar nicht anbieten kann und auch nicht darf.
Zum Beispiel Rechtsberatung. Dabei geht es häufig um Formulierungen oder Gestaltungen – sind sie (in einer Werbeanzeige, auf Websites etc.) rechtlich zulässig oder nicht – oder um urheber- oder wettbewerbsrechtliche Fragen. Es kommt natürlich auch vor, dass ein Designer ein Logo entwerfen soll und dann erwartet wird, dass es rechtlich zulässig genutzt werden kann, also nicht gegen Markenrechte etc. verstößt.
Designer dürfen keine Rechtsberatung anbieten, das verbietet das Rechtsberatungsgesetz. Ein Verstoß kann als eine Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Und die Designer gehen zudem ein hohes Risiko ein: Sollte sich die Rechtsauskunft als falsch erweisen und wird der Kunde beispielsweise abgemahnt, kann er den Designer regresspflichtig machen. Was diesen unter Umständen ruiniert, jedenfalls aber die gesamte Vergütung für die geleistete Arbeit in Frage stellt.
Designer sollten also ihren Kunden gegenüber ehrlich sein und nur die Leistungen anbieten, für die sie kompetent sind. So sind Sie überzeugend – und sicher. Leistung ist das Design. Wenn es dem Kunden gefällt, obliegt es ihm, seinen Hausanwalt die rechtliche Seite überprüfen zu lassen.





