Alltag
Berufswirtschaftliche Tipps für Designer
Geld und Honorarverhandlungen
Honorarverhandlungen sicht nicht jedermanns Sache. Doch als freiberuflicher Designer kommt man einfach nicht drum herum. Typo-Sprecher Clemens Schedler weiß Rat: für seinen diesjährigen Vortrag befragte er 185 Designkollegen rund ums Thema Geld. Heraus gekommen ist eine einzigartige Sammlung von Tipps und Ratschlägen. Und das Beste: sie steht zum kostenlosen Download bereit. Lesen Sie mehr.
Designer sind keine Rechtsberater
Designer wünschen sich zufriedene Kunden – und diese wünschen sich oft ein Rundum-Sorglos-Paket. Da besteht gelegentlich die Versuchung, dem Kunden Leistungen anzubieten, die ein Designer gar nicht anbieten kann und auch nicht anbieten darf. Zum Beispiel Rechtsberatung. [mehr lesen...]
Geplant: Einkommensnachweis für KSK-Versicherte
Wer in der Künstlersozialkasse versichert ist, kennt die aktuelle Praxis: Die Versicherungsbeiträge werden nach dem geschätzten Einkommen berechnet. Dieses wird jährlich neu von der KSK abgefragt und kann vom Versicherten nach eigener Einschätzung im Jahresverlauf geändert werden, sofern die Notwendigkeit besteht.
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering hat als Neuregelung, die Ende 2006 verabschiedet werden soll angekündigt, dass KSK-Versicherte in Zukunft ihr Einkommen belegen sollen. Das heißt im Klartext: Jeder Versicherte zahlt vorläufige Beiträge nach eigener Einschätzung. Diese werden dann im Folgejahr mit dem tatsächlich erzielten Einkommen abgeglichen. Also Nachforderung oder Rückzahlung.
Das System ist übrigens nicht neu. Die KSK hat dies bei ihrer Gründung 1983 so gehandhabt und ist 1989 auf das jetzige System übergegangen.
Neue Dienstwagenregeln für Freiberufler
Nach einem im Dezember 2005 verabschiedeten Gesetzentwurf soll die Einprozentregelung für die private Kfz-Nutzung in Zukunft bei Fahrzeugen abgeschafft werden, die mehr als zur Hälfte privat genutzt werden. Diese Gesetzesänderung betrifft insbesondere Klein-Unternehmer, Freiberufler und Solo-Selbständige.
Bisher können Fahrzeuge mit einem beruflichen Nutzungsanteil ab 10 Prozent dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Die Privatnutzung wird mit einem Prozent des Listenpreises pro Monat als Betriebseinnahme verbucht. Dafür können Sie alle Ausgaben für Ihren Wagen als Betriebsausgaben geltend machen. Geplant ist, dass der Wagen nachweislich zu mehr als 50 Prozent beruflich genutzt werden muss, wenn die Einprozentregelung gelten soll.
Wenn Sie die Einprozentregelung weiterhin anwenden wollen, müssen Sie also nachweisen, dass das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird. Wie lässt sich das in der Praxis umsetzen? Am besten mit einem Fahrtenbuch, so sagen und empfehlen die Experten. Die Alternative könnte sein, Ihren Pkw wieder zum Privatwagen zu machen, das heißt: den aktuellen Wert als Betriebseinnahme verbuchen und alle dienstlichen Fahrten einzeln pro Kilometer mit pauschal 30 Cent einsetzen.
Da die Gesetzesänderung rückwirkend zum 01.01.2006 erfolgen wird, empfiehlt sich für diejenigen, die steuerliche Nachteile vermeiden möchten, ein Fahrtenbuch zu führen.
Tipp:
Rosige Zeiten für die Fahrtenbuch-Hersteller. Ja, es gibt sie – als Fahrtenbuch-Software, als GPS-Fahrtenbuch und natürlich auch im Paperback-Format. Für diejenigen, die damit erst mal anfangen möchten, empfiehlt sich als praxiserprobtes Standardwerk:
Fahrtenbuch – Fahrten- und Kostenerfassung mit großem Infoteil
Haufe Kompass, 4,80 Euro, ISBN 3-448-06919-1, Best-Nr. 08236






