Stärkung der Designwirtschaft
Programmatische Forderungen der AGD an die deutsche Politik zur Stärkung der Designwirtschaft als Wachstumsmotor der Kreativwirtschaft in Deutschland und Europa
Allgemeine Aussage:
Wir wünschen uns mehr Rechtssicherheit und ein stabileres berufliches Umfeld für die Klein- und Kleinstunternehmen unserer Mitglieder.
Förderungspolitisch sehen wir nicht die DesignerInnen im Fokus, sondern die Unternehmen und Institutionen, denen die Investitionen in Kreativleistungen als wertvoll und rentabel nahe gebracht und erleichtert werden sollten.
Die von einigen Politikern geforderten zusätzlichen Kreditmittel sind für die Zielgruppe Designer nur eingeschränkt hilfreich. Notwendig wären – wenn überhaupt – niedrigschwellige Angebote, deren Vergabekriterien in der Praxis von Kleinstunternehmern ohne großen zusätzlichen Aufwand zu erfüllen sein müssten. Die beste Wachstumschance, die nachhaltigste Liquiditätsvorsorge und der beste Schutz vor Insolvenz ist jedoch die erfolgte Zahlung einer angemessenen Vergütung von Kreativleistungen. Daher müssen die Unternehmen und Institutionen in den Förderfokus rücken; es gilt, ein Mehr an qualifizierter Nachfrage zu erzeugen.
A) Wichtigstes Anliegen ist für die AGD, eine umfassende Rechtssicherheit für den Berufsstand der DesignerInnen herzustellen.
A1. Die Vermarktung Geistigen Eigentums durch den Designer und die weitere Verwertung durch den Auftraggeber muss eindeutiger, sicherer und einfacher werden.
A2. Im Urheberrecht muss das Vermarktungshindernis des individuellen Nachweises der Schöpfungshöhe abgeschafft werden. Designleistungen sollten generell und automatisch dem Urheberschutz unterliegen.
- Zur Erklärung: Auf jedes der im Gesetz explizit genannten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst könnte das Prinzip der Schöpfungshöhe angewandt werden, denn Trivialschöpfungen gibt es in jedem der genannten Bereiche. Journalisten und darstellenden Künstlern wird beispielsweise generell ein Urheberschutz und das Privileg des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gewährt, obwohl auch hier nicht in jedem Fall von einer eigenschöpferischen Leistung mit außergewöhnlicher Gestaltungshöhe auszugehen ist.
A3. In Anlehnung daran sollte das Umsatzsteuerrecht angepasst werden: Designleistungen inklusive der daran vergebenen Nutzungsrechte sollten verbindlich und ohne Einzelfallprüfung dem Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen.
- Zur Erklärung: Das Kostenangebot im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird unter der Vermutung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des gelieferten Werkes erstellt und ist im Binnenverhältnis bindend. Eine vom Bundesfinanzhof geforderte nachträgliche Einzel-Bewertung ist weder praktikabel noch rechtsverbindlich. Evtl. Nachforderungen der Finanzbehörden aufgrund der Aberkennung der Schutzfähigkeit könnten die Existenz des Freiberuflers gefährden. Vom ermäßigten Umsatzsteuersatz würden in erster Linie öffentliche Auftraggeber und Nonprofit-Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, profitieren. Designleistungen zu beauftragen würde für diese Auftraggeber günstiger werden.
A4. Auch beim Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) muss mehr Klarheit geschaffen werden: Nur für Tätigkeiten, die der Versicherungspflicht unterliegen, dürfen auch Abgaben eingefordert werden.
- Zur Erklärung: Plausibilität und Rechtssicherheit sind Grundvoraussetzungen für die Akzeptanz des KSVG in Wirtschaft und Gesellschaft.
A5. Ausschreibungen und Wettbewerbe der öffentlichen Hand müssen nicht nur laut Ausschreibungstext, sondern auch in der Ausschreibungspraxis, -begleitung und -auswertung fair gestaltet sein. So darf es weder die Forderung nach Entwürfen ohne Vergütung geben, noch dürfen sich Ausschreibungstext und -praxis widersprechen.
- Beispiel: Im Ausschreibungstext werden kreative Roh-Ideen eingefordert, bei der Vergabe wird jedoch die praktische Umsetzbarkeit als Hauptkriterium angewandt. In Ausschreibungstexten muss bei Designleistungen der Fokus auf Design liegen: Angaben wie das polizeiliche Führungszeugnis, Umsätze oder die Zahl der Angestellten dürfen nicht erhoben werden und spielen bei der Beauftragung von Kreativen auch keine Rolle.
B) Das Bild der Designwirtschaft und der Kulturwirtschaft ist unvollständig: Kleinstunternehmer, die einen großen Teil der Wertschöpfer in diesem Bereich ausmachen, werden bisher nicht berücksichtigt.
B6. Neben der Umsatzsteuerstatistik des neu geschaffenen WZ 74.1 sollten alle Umsätze, also auch die Minimalumsätze unter 17.500, Euro Jahreseinkommen, erfasst werden, um ein realistisches Bild der Designwirtschaft auch im Bereich sozialpolitischer Relevanz zu zeichnen.
- Zur Erklärung: Die Prägung der Kultur- und Designwirtschaft durch überdurchschnittlich viele gering verdienende selbstständige Designer wird in der Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes nicht hinreichend erfasst und verfälscht die Gewichtung dieses Wirtschaftszweiges. Hinzu kommt die sozialpolitische Bedeutung von sich selbst beschäftigenden Kleinstunternehmern, die keine weiteren Sozialleistungen beanspruchen.
C) Durch die KSK-Abgabe dürfen freiberuflichen DesignerInnen und deren Auftraggebern keine Nachteile entstehen -- es dürfen keine Markthemmnisse aufgebaut werden, die im schlimmsten Fall später durch Sozialleistungen wieder aufgefangen werden müssen. Eine soziale und wirtschaftliche Stigmatisierung durch Begriffe wie "Künstlersozialhilfe" steht zu befürchten.
C7. Unsere Befürchtung – und leider auch konkrete Beobachtung – ist, dass Auftraggeber aufgrund der durch die Generalklausel für alle Unternehmer geltenden Abgabepflicht und der seit diesen Jahr verstärkten Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung davor zurückschrecken, Freiberufler zu beauftragen und sich stattdessen juristische Personen (GmbH, AG, Limited etc.) als Auftragnehmer suchen. Diesbezügliche Empfehlungen von Unternehmerverbänden existieren bereits. Allein der administrative Aufwand, nicht die Höhe der Zahlungen, ist für viele Unternehmen ein Grund, KSK-abgabefrei bleiben zu wollen.
C8. Wir fordern eine bessere Öffentlichkeitsarbeit durch den Gesetzgeber und die KSK. Die Aufklärungslast über die Abgabenpflicht darf nicht hauptsächlich bei den Kreativen liegen; Aufklärung muss unparteiisch und ausreichend erfolgen. Die Abgabepflicht – wenn sie denn bestehen bleibt – muss zu einer Selbstverständlichkeit werden wie die Umsatzsteuer.
D) Die Schaffung eines direkten Austauschs zwischen den einzelnen Branchen der Kreativwirtschaft und Etablierung eines gemeinsamen Gremiums mit Vertretungsanspruch gegenüber der Politik ist das Ziel der AGD. Gemeinsame Klammer ist die Schöpfung Geistigen Eigentums und deren Vermarktung.
D9. Die AGD initiiert daher die Schaffung eines deutschen „Kreativparlaments®“. Uns schwebt ein paritätisch (z.B. nach Anzahl der Unternehmen je Branche) besetztes Gremium vor, das dem Informationsaustausch zwischen den Branchen verpflichtet ist, das Gemeinsamkeiten herausarbeitet und die gebündelten Wünsche der Kreativindustrie gegenüber der Politik vortragen kann.
D10. Unterstützung seitens der politischen Akteure und des Staates sowie institutionelle finanzielle Förderung sind angestrebt.
- Zur Erklärung: Bisher haben die Musikagenturen, die Bildenden Künstler, die Verleger, die Theater, die Filmwirtschaft, die Komponisten, die Schriftsteller, die Designer etc. immer nur ihren Fachbereich im Blick. Politiker brauchen jedoch, wenn Sie über die Kreativwirtschaft beraten sollen, einen Gesamtüberblick der Risiken und Chancen. Bei anstehenden Diskussionen um Fördermöglichkeiten und politische Prioritätensetzung wird es wahrscheinlich so sein, dass sich die einzelnen Bereiche inhaltlich widersprechen und ggf. gegenseitig bremsen oder gar bekämpfen.
E) Weitere berufliche Umfeldverbesserungen
E11. Universität / Ausbildung: In die Ausbildungs- und Studiengänge "Design" müssen die Themenfelder "wirtschaftliche Grundlagen und Praxis / Markt und Akquise / Recht / Soziale Versorgung von Kreativen" stärker berücksichtigt werden. Parallel müssen berufliche Weiterbildungsangebote gezielter gefördert werden.
In die Studiengänge "Volks- und Betriebswirtschaftslehre" muss das Thema "Design als Innovations- und Wirtschaftsfaktor" verankert werden.
E12. Designmanagement: Unternehmen sollten im Bereich "Design" intensiver beraten und begleitet werden (Designmanagement). Die Bedeutung des Innovationsmotors Design muss der Mehrzahl der deutschen Unternehmen erst erklärt und nahe gebracht werden.
E13. Designforschung: Wir wünschen uns eine verstärkte Förderung und Etablierung von Designforschung. Untersuchungsgegenstände sollten u.a. sein: Design als Innovationsfaktor, Rolle von Design in der Wertschöpfungskette, Design als Innovationprozess, Design als Basis der Content-Industrien. Verlässliche Studien könnten der Wirtschaft Argumente liefern, verstärkt in den Designbereich zu investieren.
E14. Regionale Förderung: Eine Design(er)förderung bzw. Kleinstunternehmensförderung von Designern und ihren KMU-Kunden sollte regional, organisiert von den örtlichen Industrie- und Handelskammern bzw. den Wirtschaftsministerien auf Landesebene stattfinden. Designförderung durch die etablierten Designzentren beschränkt sich unter Umständen zu sehr auf Leuchtturmprojekte und Auszeichnungen. Erfolgreiches Design für KMUs, Organisationen und Mikrounternehmen von "Bäcker bis Kleinverlag" (kleine mittelständische Betriebe, freie Theater u.ä.) wird nur selten thematisiert. Gleichwohl könnten hier potenzielle neue Auftraggeber angesprochen werden.
E15. Klassifikation: Die Klassifikation der Wirtschaftszweige muss erneut auf Überschneidungen und verzerrende Zuordnungen hin geprüft werden. Beispielsweise ist die Definition des so genannten "Werbedesign" zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Boris Buchholz / Jürgen Grothues




